Musikschulen dürfen wieder Präsenzunterricht anbieten
Die hessischen Musikschulen sind seit Freitag, den 06. November 2020 unter Beibehaltung der bisherigen Hygienemaßgaben wieder für den Publikumsverkehr (Schülerinnen und Schüler sowie Eltern) geöffnet.
Nicht zuletzt aufgrund der maßgeblichen Initiative des Verbandes deutscher Musikschulen in Hessen (VdM Hessen) hat die Hessische Landesregierung im Hinblick auf den Betrieb der Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vorgenommen. Mit Wirkung vom 06. November 2020 fallen diese also nicht mehr unter das befristete Verbot gemäß § 2 (Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb). Damit folgt das Land Hessen den Regelungen nahezu aller anderen Bundesländer und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 Rechnung.
Die Pressemitteilung des Verbandes deutscher Musikschulen finden Sie unter folgendem Link
17. November 2020